Ablauf der Abstimmung
Alle Informationen zur Durchführung des Ratsbürgerentscheids am 19. April 2026 in Düsseldorf.
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Abstimmung ausschließlich per Brief
Der Ratsbürgerentscheid wird als reine Briefabstimmung durchgeführt. Es gibt keine Wahllokale. Alle Stimmberechtigten nehmen per Briefwahl teil.
Quelle: Stadt Düsseldorf
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Automatischer Versand der Abstimmungsunterlagen
Die Abstimmungsunterlagen werden automatisch an alle eingetragenen Stimmberechtigten versandt. Eine separate Beantragung ist nicht erforderlich.
Quelle: Stadt Düsseldorf
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Wer abstimmen darf
Stimmberechtigt sind alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Düsseldorf haben. Das Wahlrecht bei Bürgerentscheiden in NRW gilt für alle EU-Staatsangehörigen, nicht nur für deutsche Staatsbürger.
Quelle: Gemeindeordnung NRW
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Quorum: Mindestbeteiligung erforderlich
Eine einfache Mehrheit allein genügt nicht. Das Ergebnis ist nur dann verbindlich, wenn zusätzlich ein Quorum (Mindestbeteiligung) erreicht wird. Für Großstädte wie Düsseldorf liegt dieses Quorum bei mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten.
Quelle: Gemeindeordnung NRW § 26
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Bindungswirkung
Wird das Quorum erreicht und stimmt die Mehrheit mit Ja oder Nein, ist das Ergebnis für den Stadtrat bindend. Der Rat ist verpflichtet, entsprechend des Abstimmungsergebnisses zu handeln.
Quelle: Gemeindeordnung NRW
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Was nach der Abstimmung passiert
Bei einem Ja-Votum (mit erreichtem Quorum) wird Düsseldorf offiziell Teil der gemeinsamen Bewerbung. Die eigentliche Entscheidung über die Vergabe der Olympischen Spiele trifft das Internationale Olympische Komitee (IOC) – unabhängig vom Ergebnis dieses Bürgerentscheids.
Quelle: Stadt Düsseldorf