Olympia-Entscheid Düsseldorf

Ablauf der Abstimmung

Alle Informationen zur Durchführung des Ratsbürgerentscheids am 19. April 2026 in Düsseldorf.

Hinweis: Diese Seite dient der neutralen Information und stellt keine Wahlempfehlung dar. Die hier aufgeführten Informationen basieren auf offiziellen Quellen und öffentlich zugänglichen Dokumenten.
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    Abstimmung ausschließlich per Brief

    Der Ratsbürgerentscheid wird als reine Briefabstimmung durchgeführt. Es gibt keine Wahllokale. Alle Stimmberechtigten nehmen per Briefwahl teil.

    Quelle: Stadt Düsseldorf

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    Automatischer Versand der Abstimmungsunterlagen

    Die Abstimmungsunterlagen werden automatisch an alle eingetragenen Stimmberechtigten versandt. Eine separate Beantragung ist nicht erforderlich.

    Quelle: Stadt Düsseldorf

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    Wer abstimmen darf

    Stimmberechtigt sind alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Düsseldorf haben. Das Wahlrecht bei Bürgerentscheiden in NRW gilt für alle EU-Staatsangehörigen, nicht nur für deutsche Staatsbürger.

    Quelle: Gemeindeordnung NRW

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    Quorum: Mindestbeteiligung erforderlich

    Eine einfache Mehrheit allein genügt nicht. Das Ergebnis ist nur dann verbindlich, wenn zusätzlich ein Quorum (Mindestbeteiligung) erreicht wird. Für Großstädte wie Düsseldorf liegt dieses Quorum bei mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten.

    Quelle: Gemeindeordnung NRW § 26

  5. 5

    Bindungswirkung

    Wird das Quorum erreicht und stimmt die Mehrheit mit Ja oder Nein, ist das Ergebnis für den Stadtrat bindend. Der Rat ist verpflichtet, entsprechend des Abstimmungsergebnisses zu handeln.

    Quelle: Gemeindeordnung NRW

  6. 6

    Was nach der Abstimmung passiert

    Bei einem Ja-Votum (mit erreichtem Quorum) wird Düsseldorf offiziell Teil der gemeinsamen Bewerbung. Die eigentliche Entscheidung über die Vergabe der Olympischen Spiele trifft das Internationale Olympische Komitee (IOC) – unabhängig vom Ergebnis dieses Bürgerentscheids.

    Quelle: Stadt Düsseldorf